Barrierefreiheit bedeutet die uneingeschränkte Nutzung von Gegenständen, Gebrauchsgütern und Objekten durch alle Menschen.
Hierbei reicht es nicht aus die Zugänglichkeit durch bestimmte Gruppen über alternativ angebotene Zugangswege zu gewährleisten, sondern fordert die Zugänglichkeit für alle Gruppen über denselben Zugangsweg. Dies ist die einzige Möglichkeit eine "Barrierefreiheit" zu schaffen, die trotz allem keine Benachteiligung für bestimmte Gruppen bietet.
Ein Beispiel für barrierefreies Bauen:
Der Haupteingang eines Amtsgebäudes ist nur über eine Treppe zugänglich und damit für Rollstuhlfahrer nicht erreichbar. Es ist nun nicht ausreichend bzw. gilt als barrierefrei, wenn der Zugang zum Gebäude über eine Rollstuhlrampe am Hintereingang oder am Nebengebäude gewährleistet ist. Hier würde für alle Rollstuhlfahrer (aber auch für Mütter mit Kinderwagen) ein größerer Zugangsweg entstehen als für einen Menschen ohne Behinderung. Damit ist die "Barrierefreiheit" im Sinne der Definition nicht erfüllt.
Barrierefreies Internet bezeichnet Internet-Angebote, die sowohl von Menschen mit Behinderung, aber auch von Benutzern ohne Behinderung oder mit altersbedingten Einschränkungen (z.B. Sehschwächen) oder automatischen Suchprogrammen uneingeschränkt genutzt werden können. Da dies nur selten vollständig erreicht werden kann, spricht man auch von barrierearm oder zugänglich. Fachbegriff: Accessibility. Neben der Zugänglichkeit geht es beim Thema Accessibility auch um die Plattformunabhängigkeit - ein Internetangebot soll sowohl mit Bildschirm als auch mit PDA, Handy, etc. nutzbar bleiben.
Statistisch gesehen sind Menschen mit Behinderung überdurchschnittlich häufig im Internet. Es ist zu wenig bekannt, ob sich blinde und sehbehinderte Nutzer Webseiten per Software vorlesen oder in Braille-Schrift ausgeben lassen. Sie alle benötigen aber Internet-Angebote, die ihren besonderen Bedürfnissen gerecht werden.